Entsorgung
Diese Seite informiert Sie über das Vorgehen der Lobaro GmbH in Bezug auf die EU Richtlinie 2002/96/EC über Elektro- und Elektronikaltgeräte (engl. WEEE), umgesetzt in deutsches Recht durch das “Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz – ElektroG)”. Die nachfolgend gemachten Aussagen über die Entsorgung von außer Gebrauch genommenen Lobaro Geräten gelten verbindlich nur für Kunden innerhalb Deutschlands. Kunden in anderen Ländern sollten ihre örtlichen Behörden kontaktieren, um entsprechende Informationen zu erhalten.
Ein vordringliches Ziel der EU Richtlinie 2002/96/EC ist es, die Entsorgung von Elektro-/Elektronikaltgeräten zusammen mit dem unsortierten Hausmüll zu minimieren und einen hohen Grad an getrennter Sammlung und Verwertung von Elektro-/Elektronikaltgeräten zu erreichen. Elektronische Geräte können Stoffe enthalten, die schädlich für die Umwelt und die menschliche Gesundheit sind und auf keinen Fall zusammen mit dem Hausmüll entsorgt werden sollten.
WEEE / ElektroG
Die WEEE-Richtlinie (von engl.: Waste of Electrical and Electronic Equipment; deutsch: Elektro- und Elektronikgeräte-Abfall) ist die EU-Richtlinie 2002/96/EG zur Reduktion der zunehmenden Menge an Elektronikschrott aus nicht mehr benutzten Elektro- und Elektronikgeräten. Ziel ist das Vermeiden, Verringern sowie umweltverträgliche Entsorgen der zunehmenden Mengen an Elektronikschrott durch eine erweiterte Herstellerverantwortung.
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) enthält eine Vielzahl von Anforderungen an den Umgang mit Elektro- und Elektronikgeräten. Die wichtigsten sind hier zusammengestellt (Hersteller-Informationen nach §19a ElektroG):
- Getrennte Erfassung von Altgeräten
- Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte gehören insbesondere nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel- und Rückgabesysteme.
- Batterien und Akkus sowie Lampen
Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät um- schlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, im Regelfall vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zu trennen. Dies gilt nicht, soweit Altgeräte einer Vorbereitung zur Wiederverwendung unter Beteiligung eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers zugeführt werden.
- Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
- Um Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten zu schaffen, arbeiten wir mit mehreren qualifizierten Recyclingunternehmen zusammen. Wenn ein von uns hergestelltes Gerät zu einem Altgerät geworden ist und Sie es zurückgeben möchten, wenden Sie sich bitte an: https://www.take-e-way.de/leistungen/elektrogesetz-weee-elektrog/b2b-altgeraete-ruecknahme-entsorgung/ und füllen Sie den Fragebogen aus.
- Datenschutz-Hinweis
- Altgeräte enthalten häufig sensible personenbezogene Daten. Dies gilt insbesondere für Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik wie Computer und Smartphones. Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse, dass für die Löschung der Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten jeder Endnutzer selbst verantwortlich ist.
- Bedeutung des Symbols „durchgestrichene Mülltonne“
- Das auf den Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig abgebildete Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist.
Ordnungsgemäße Entsorgung von B2B Lobaro Geräten
Lobaro Geräte werden für den professionellen Gebrauch entwickelt und vermarktet. Dementsprechend sind sie von der zuständigen deutschen Agentur Stiftung EAR (Elektro- Altgeräte Register) als B2B (business to business) Produkte anerkannt worden. Die Lobaro GmbH ist dort unter der Nr. DE18824018 registriert.
Die B2B Klassifizierung bedeutet, dass Lobaro nicht zur Abholung von Elektro-/Elektronikaltgeräten bei den kommunalen Sammelstellen verpflichtet ist, wie es das ElektroG den Produzenten von für den Konsumenten-Markt bestimmten Elektro-/Elektronikgeräten vorschreibt.
Folglich dürfen unsere Produkte auch nicht auf diesem Wege entsorgt werden.
Stattdessen bieten wir unseren Kunden an, nicht mehr gebrauchte Lobaro Geräte zurückzunehmen und auf unsere Kosten ordnungsgemäß zu entsorgen.
Um Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten zu schaffen, arbeiten wir mit mehreren qualifizierten Recyclingunternehmen zusammen. Wenn ein von uns hergestelltes Gerät zu einem Altgerät geworden ist und Sie es zurückgeben möchten, wenden Sie sich bitte an: https://www.take-e-way.de/leistungen/elektrogesetz-weee-elektrog/b2b-altgeraete-ruecknahme-entsorgung/ und füllen Sie den Fragebogen aus.
RoHS
Als Hersteller von industriellen Geräten der Informations- und Telekommunikationstechnik produzieren wir RoHS konform, gemäß den Inhalten der EU-Richtlinie 2011/65/EU.
Batteriegesetz
Die Lobaro GmbH ist unter der Reg-Nr. DE87567817 nach dem Batteriegesetz (BattG) registriert.
Gemäß § 12 Satz 1 Nr. 1-3 BattV (Verordnung über die Rücknahme und Entsorgung gebrauchter Batterien und Akkumulatoren (BattVO) vom 27. März 1998 (BGBl. I S. 658)) weisen wir als Verkäufer darauf hin, dass der Kunde als Endverbraucher zur Rückgabe gebrauchter Batterien gesetzlich verpflichtet ist. Batterien können nach Gebrauch bei Lobaro unentgeltlich zurückgegeben werden. Werden Batterien an den Verkäufer übersandt, ist das Paket ausreichend zu frankieren.
Das Symbol des durchgestrichenen Mülleimers auf Batterien oder Akkumulatoren besagt, dass diese am Ende ihrer Lebensdauer nicht im Hausmüll entsorgt werden dürfen. Das nachfolgende Symbol bedeutet, dass es sich um schwermetallhaltige, schadstoffhaltige Batterien handelt, die nicht mit dem einfachen Haus- oder Gewerbeabfall entsorgt werden dürfen. Die unter dem Symbol befindlichen Abkürzungen bedeuten: „Cd“ (Cadmium), „Li“ (Lithium) / „Li-Ion“ (Lithium-Ionen), „Ni“ (Nickel), „Mh“ (Metallhydrid), „Pb“ (Blei), „Zi“ (Zink).
Batterien können Stoffe enthalten, die schädlich für die Umwelt und die menschliche Gesundheit sind. Besondere Vorsicht ist aufgrund der besonderen Risiken beim Umgang mit lithiumhaltigen Batterien geboten. Durch die getrennte Sammlung und Verwertung von alten Batterien und Akkumulatoren sollen negative Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit vermieden werden.
Bitte vermeiden Sie die Entstehung von Abfällen aus alten Batterien soweit wie möglich, z.B. indem Sie Batterien mit längerer Lebensdauer oder aufladbare Batterien bevorzugen. Bitte vermeiden Sie die Vermüllung des öffentlichen Raums, indem Sie Batterien oder batteriehaltige Elektro- und Elektronikgeräte nicht achtlos liegenlassen. Bitte prüfen Sie Möglichkeiten, eine Batterie anstatt der Entsorgung einer Wiederverwendung zuzuführen, beispielsweise durch die Rekonditionierung oder die Instandsetzung der Batterie.